Die Anfänge

Die Wurzeln der böhmisch – österreichischen Familie Colloredo (-Mannsfeld) reichen in das heute oberitalienische Friaul und weiter in das schwäbisch-badische Gebiet am Bodensee : Aus dem dort angesiedelten Geschlecht der Herren von Waldsee begleiteten die Brüder Liebhard (Liabordo) und Heinrich den Salier Conrad auf dessen Zug im Jahre 1025 nach Italien, wo dieser in Rom von Papst Johannes XIX. die Insignien der Kaiserwürde entgegennahm. Liabordo von Waldsee ließ sich, angelockt durch die wahrscheinlich auch damals angenehmen Lebensbedingungen in dieser Region, im Herrschaftsgebiet des Patriarchen von Aquileia dauerhaft nieder.

Patriarch Poppo belehnte ihn aufgrund erworbener Verdienste um die Sicherung und Erweiterung seines Herrschaftsgebietes mit der Burg Mels bei Udine. 

Liabordo Waldsee, nunmehr Visconte (Graf) von Mels, und seine Nachkommen konnten ihr Lehensgebiet während der Zeiten andauernder Kämpfe um Land und Macht zwischen adeligen Herrschaften, Lehensherren und den größeren Mächten wie etwa der Republik Venedig, dem Kirchenstaat und den im Kaiserreich zusammengefassten Ländern laufend erweitern. Um 1305 durfte Wilhelm von Mels selbst eine Burg, Colloredo di MonteAlbano , errichten. Nach dieser, welche die Stammburg aller heute lebenden Nachkommen ist, benennt sich die Familie seither.


Hieronymus Graf von Colloredo, letzter Fürsterzbischof von Salzburg

Hieronymus Graf von Colloredo, letzter Fürsterzbischof von Salzburg

Das Adelsgeschlecht Waldsee (nach anderer Schreibweise auch Wallsee oder Walsee) spielte bis zum Ende des 15.Jahrhunderts noch eine bedeutende Rolle - nicht nur in seinem badischen Stammgebiet, sondern auch in der Krain und der Steiermark. Es stirbt mit Barbara von Schaumburg, geborene Waldsee, im Jahr 1493 aus.


Das Haus Colloredo-Mannsfeld:
Aus Italien und Sachsen nach Böhmen und Österreich

Oberwähnter Hieronymus IV. Colloredo-Wallsee aus der vikardischen Linie, geboren in der Toskana, verheiratet mit Caroline Gräfin Kinsky aus böhmischem Uradel, war zuerst Gouverneur der Lombardei und nahm später als Landeshauptmann von Mähren und kaiserlicher Vertreter am Reichstag für sich und seine Familie Wohnsitz in Böhmen und Österreich. Er beerbte 1693 im böhmischen Fideikommiss1 seinen kinderlosen Verwandten aus der asquinischen Linie, Marschall Rudolf (1585-1652), welcher sich als kaiserlicher Feldherr während des 30jährigen Krieges (u.a. in der Schlacht von Lützen und als Verteidiger von Prag gegen die Schweden) herausragende Verdienste erworben hatte, mit der Herrschaft Opocno belehnt und zum Gouverneur von Prag und Großprior des Malteserordens in Böhmen ernannt worden war.

Der älteste seiner vier Söhne (von denen drei kinderlos blieben), Rudolf Josef, Reichs-Vizekanzler Kaiserin Maria Theresias, wurde 1763 in den Reichsfürstenstand und 1764 in den erbländisch-böhmischen Fürstenstand erhoben; seither führt das jeweilige Haupt der Familie den Fürstentitel. 1756 erwarb er wegen deren Nähe zur Reichshauptstadt Wien von den Grafen Schallenberg Schloß und Herrschaft Sierndorf (Bez.Korneuburg). Mit seiner Gemahlin Gabriela Gräfin Starhemberg hatte er 17 Kinder : Franz de Paula Gundaccar I., der älteste Sohn, wie sein Vater Vizekanzler des Reiches (unter Josef II. und Leopold I.), ehelichte Marie Isabella zu Mansfeld, Fürstin von Fondi. Sie war letzte Nachkommin der vormals weitverzweigten, berühmten sächsischen Familie der Grafen zu Mansfeld, die seit 1633 mit der Herrschaft Dobříš auch ausgedehnten Besitz in Böhmen hatte. Durch kaiserlichen Erlaß aus 1789 wurde die Namens- und Wappenvereinigung verfügt, durch welche der Name „Mansfeld“ bewahrt werden sollte; verstärkt war diese Bestrebung dadurch, daß der jeweils älteste Sohn des Fürsten zu dessen Lebzeiten allein den Namen „Graf von Mannsfeld“ zu führen habe. Franz Gundaccar war somit der zweite Fürst Colloredo, jedoch der erste Fürst Colloredo-Mannsfeld. Seine vier (!) Brüder blieben ohne Nachkommen, wodurch mit ihnen auch die Namensform „Colloredo-Waldsee“ erlosch. Unter jenen ragt Hieronymus V. (1738-1812), letzter reichsunmittelbarer Fürsterzbischof von Salzburg und Primas von Deutschland, als bedeutende geschichtliche Persönlichkeit heraus, doch auch Johann Nepomuk (Feldmarschall), Josef (Kriegsminister) und Wenzeslaus (Kriegsminister) waren Träger der politischen und wirtschaftlichen Hochblüte des Geschlechtes gegen Ende des 18. Jahrhunderts.

Der älteste Sohn Franz Gundaccars und Maria Isabellas, Hieronymus VI. (1775-1822), hat sich in den Napoleonischen Kriegen u.a. in der Schlacht von Kulm (böhm.: Clumec u Chabařovic, 1813) als Heerführer hervorgetan.  Er ist Namenspatron des Absolventenjahrganges 2008 der Maria Therasianischen Militärakademie Wr.Neustadt. Seine Verehelichung mit Wilhelmine Gräfin Waldstein symbolisiert auch einen Akt der Versöhnung: Während des 30jährigen Krieges war sein Ahne, der Söldnerführer Ernst Graf von Mansfeld (1580-1626), auf Seite der Schweden einer der erbittertsten und erfolgreichsten Gegner der kaiserlichen Truppen gewesen, die von ihrem Ahnen Albrecht von Waldstein („Wallenstein“, 1583-1634) kommandiert worden waren.


Sein einziger Sohn, Franz Gundaccar II., hinterließ nur eine Tochter, Wilhelmine (*1826), verheiratet mit Vincenz Fürst Auersperg, die wohltätige Gutsherrin in Bozena Nemcova’s (1820 – 1862) bekanntem Roman „Babička“.

Nach dem Tod Franz Gundaccars II. (1852) gehen der Fürstentitel und der fideicommissarische Besitz an seinen Cousin Josef I. (1813-1895). Dieser erweist sich als umsichtiger Geschäftsmann, wertet die Güter um für die damalige Zeit moderne Sägen, Brauereien und Ziegelwerke auf, lässt in Wien am Stubenring das Palais Colloredo errichten und vergrößert den Besitz im Jahre 1879 erheblich durch den Erwerb der Domäne Zbiroh, die der „europäische Eisenbahnkönig“ Bethel Henry Strousberg (1823-1884) im Zuge des Zusammenbruches seines überschuldeten Wirtschaftsimperiums liquidieren mußte.

Nach Josefs Tod teilt sich die vicardische Linie zum zweiten Male: Der jüngere Sohn, Franz Ferdinand (1847-1925), übernimmt die Herrschaft Sierndorf und lässt sich, wie auch seine beiden, jeweils mit Grafen von Gudenus verheirateten Schwestern, dauerhaft in Österreich nieder. Seine Nachkommen aus der Ehe mit Baronin Maria Aehrental leben heute überwiegend in Österreich und den USA.

Der ältere Sohn, Hieronymus VII. (geb.1842, verh.mit Gräfin Aglae Festetics), k.u.k.Ackerbauminister, Erbe der böhmischen Güter (und des Ringstraßenpalais), bemüht sich auch als Bürgermeister von Dobříš um eine Stärkung der böhmischen Interessen im Rahmen der Habsburgermonarchie. Er erliegt 1881 in jungen Jahren einer während Badeferien am Meer durch einen rostigen Nagel verursachten Blutvergiftung.



Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld


Der „böhmische“ Zweig von 1900 bis heute - Weltkriege und Totalitarismus; Emigration

Mit dem Zerfall der Habsburgermonarchie nach dem Ersten Weltkrieg fallen auch Stellung und Bedeutung des Adels. Seine Mitglieder werden  nach ihrem jeweiligen Wohnsitz Bürger der Nachfolgestaaten und müssen sich  ganz neuen politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen anpassen und sich darin neu zu orientieren versuchen.

Der ältere Sohn des Hieronymus VII, Josef II. (1866-1957), in beiden Ehen kinderlos, zieht sich, wie viele seiner Standesgenossen, in das lebensfrohe Paris der Nachkriegszeit zurück. Er hält sich nurmehr zeitweise in seiner böhmischen Heimat, vorzugsweise in Dobříš auf, bleibt jedoch bis zu seinem Lebensende tschechoslowakischer Staatsbürger.

Die Verwaltung der böhmischen Güter übernimmt sein jüngerer Bruder, Hieronymus VIII. (1870-1942, verheiratet mit Berta Gräfin Kolowrat-Krakowsky), vormals k.u.k. Linienschiffskapitän und Marinediplomat in Tokio und Berlin. Die Bodenreform in der Tschechoslowakei verkleinert – mit symbolischer Entschädigungsleistung rechtsstaatliche Normen wahrend - die Großgrundbesitze um bis zu zwei Drittel. Trotz der damit verbundenen Vermögensverluste und Wirtschaftserschwernisse werden große Anstrengungen um die Modernisierung und Verbesserung der Betriebe unternommen. 1929 kann Hieronymus in der Steiermark die unter Zwangsverwaltung der Boden-und Creditanstalt stehende „Herrschaft Gstatt“ des nach dem Kriege wie so viele andere österreichische Gutsbesitzer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Charles Henry Graf Bardeau übernehmen und damit auch dem böhmischen Familienzweig wieder Landbesitz in Österreich sichern.

Durch die Aufhebung des Fideikommiss kommt es 1940 unter seinen vier Söhnen zu einer Besitzaufteilung:
Josef III. (1910-1990) übernimmt die „Herrschaft Gstatt“ und den böhmischen Stammsitz  Opočno,  Hieronymus IX. (1912-1998) die Domäne Zbiroh und Weikhard (1914-1946) die einst Mansfeld´sche Domäne Dobříš. Der jüngste Sohn, Friedrich (1917-1991), welcher nach dem „Anschluß“ Österreichs 1938 bis 1945 an seinem Studienort in der Schweiz verbleibt, soll später das Wiener Palais übernehmen.

Die Zugehörigkeit zum altösterreichischen, deutschsprachigen Kulturkreis bringt die Familie nach der Errichtung des „Reichsprotektorates Böhmen und Mähren“ mit Androhung von Zwangsmaßnahmen unter massiven Druck der deutschen Besatzungsmacht, die angebotene Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches anzunehmen. Diesem Ansinnen widersetzen sich letztlich alle Mitglieder der Familie. Der Verrat eines tschechischen Kollaboranten, im Kreise der Familie „werde so viel über das deutsche Regime gelästert“, löst im Februar 1942 das Verdikt der Gestapo aus, das alle - auch die im Ausland lebenden – Mitglieder der Familie zu Reichsfeinden erklärt und alle Besitztümer zugunsten des Deutschen Reiches einzieht. Kurze Zeit später wird in Österreich ein gleichlautendes Verdikt erlassen.

Philip Alexius de László: Gräfin Ferdinand Colloredo-Mannsfeld,
Öl auf Leinwand, 1913




Schloß Dobříš wird Amtssitz des Stellvertretenden Reichsprotektors (Karl Daluege). Hieronymus sen. stirbt wenige Monate später. Von den Söhnen werden Josef und Weikhard  in Zwangsarbeit verschickt, Hieronymus übersteht die weiteren Kriegsjahre relativ unbehelligt im Haus einer befreundeten Familie, und Friedrich schließt sich in der Schweiz den tschechischen Exilanten an und tritt nach der Befreiung Frankreichs in die tschechische Legionärstruppe in England ein, die sich an der endgültigen Befreiung Europas von der Naziherrschaft beteiligen soll.

Die von der Gestapo beschlagnahmt gewesenen Besitzungen werden - nunmehr als „deutsches Eigentum“ - unmittelbar nach Kriegsende aufgrund der Beneš- Dekrete neuerlich beschlagnahmt. Den Brüdern Josef, Hieronymus d.J. und Weikhard wird - ebenso wie post mortem Hieronymus d.Ä. (verstorben 1942 !) – vorerst die Staatsbürgerschaft der wiederauferstandenen Tschechoslowakei vorenthalten. Für deren Anerkenntnis als Voraussetzung einer Besitzrückgabe  muß - unter Nachweis patriotischen und antideutschen Verhaltens – ein eigener Antrag gestellt werden. Dessen Behandlung hängt vom Grad der zunehmenden kommunistischen Infiltration der Behörden ab: Nur bei Hieronymus d.J. verläuft dies vorerst relativ problemlos und er kann für kurze Zeit den Zbiroher Besitz wieder übernehmen. Josef wird vorübergehend verhaftet und gefoltert – danach resigniert er, bereitet seine Emigration vor und verzichtet auf die erforderliche Beantragung in seinem Heimatbezirk, obwohl ihm eine Prager Bezirksbehörde die Staatsbürgerschaft bereits betätigt hat. Er emigriert nach Kanada, begründet eine neue Existenz als Obst-und Blumenfarmer und wird sich erst ab 1975 wieder dauerhaft auf seinem Besitz in der Steiermark niederlassen. In die Tschechoslowakei reist er nie wieder. Weikhard schließlich, seit Jahren an einem sich nunmehr rapid verschlechternden Krebsleiden erkrankt, drängt darauf, vor Erledigung seines Antrages in die Pflege zu seiner Mutter nach Frankreich ausreisen zu dürfen, was er mit Hilfe eines „Staatenlosenpasses“ im Frühjahr 1946 erreicht; dort stirbt er wenige Monate später. Sein Antrag bleibt unerledigt. Friedrich, als ehemaliger Armeeangehöriger „unbestreitbarer“ Tscheche, ist Erbe seines Bruders Weikhard und setzt nach dessen Tod noch einige formelle Schritte, seine und die Rechte seiner Brüder durchzusetzen. Aufgrund seiner Informationen aus den Exiljahren macht er sich aber – im Gegensatz zu vielen Einheimischen, die seit dem Kriegsende noch immer optimistisch Freiheit und Rechtstaatlichkeit erwarteten - keine Illusionen über die unaufhaltsame Eingliederung der Tschechoslowakei in die russisch-kommunistische Einflusszone. 1947 heiratet er Christa von Kries, die er im Genfer Exil kennengelernt hatte und emigriert mit seiner Frau in die USA. Auch Josef ist mit seiner Frau und seiner Tochter Kristina bereits in Kanada, als Hieronymus noch  in Zbiroh durchhält. Einer unmittelbar drohenden Verhaftung kurz nach der endgültigen kommunistischen Machtübernahme im März 1948 kann er sich nur mit Hilfe alter Freunde durch Flucht im Kofferraum eines Diplomatenwagens  entziehen.

Zuerst mit falschen Papieren, ausgestattet auf den Namen „Girolamo Kapasso“ (ironisierend für „Hieronymus Kein Pass“), führt ihn der Weg über die Schweiz ebenfalls nach Kanada, das für die nächsten fünf Jahrzehnte seine Wahlheimat wird.
Josef d.Ä. besucht nach dem Krieg u.a. noch den Familienstammsitz Opočno, dessen umfangreiche Kunst-, Waffen- und Inventarsammlung nach wie vor sein rechtmäßiges Eigentum sind, doch es wird ihm bald unter fadenscheinigem Vorwand der Zutritt verwehrt. Hochbetagt und überfordert kehrt er nach Frankreich zurück. Das Wiener Palais schenkt er seinem Neffen und Anwalt Karl Graf Trauttmansdorff, einem Sohn seiner Schwester Maria Theresia, der es einige Jahre später verkauft.
Schloß Opočno wird zu einem der Parademuseen der CSSR (Tschechoslowakische Sozialistische Republik) zur Darstellung der Adelsgeschichte, Schloß Dobříš wird noch von Präsident Beneš den tschechischen Literaten gewidmet und dient in den nachfolgenden 50 Jahren als Erholungs- und Veranstaltungsheim des regimenahen Schriftstellerverbandes; aus Schloß Zbiroh samt seinem ausgedehnten Park werden  Kasernen und geheime Militäranlagen, die hermetisch von der Aussenwelt abgeschottet werden und brutalste Verwüstungen erdulden müssen, die Landwirtschaften werden zu kolchosartigen Genossenschaften riesigen Ausmaßes zusammengelegt, die Wälder in Staatsverwaltung übergeführt. Böhmen verschwindet hinter dem Eisernen Vorhang und scheint ein abgeschlossenes Kapitel der Familiengeschichte.


Das Wunder der Rückkehr

Nach der „Samtenen Revolution“ und dem Fall des Eisernen Vorhanges 1989 nehmen Hieronymus IX. und eingeschränkt  auch noch Friedrich aktiv an den weiteren Entwicklungen teil. Doch nur Hieronymus (tschechisch: Jeroným) erlebt das Jahr 1992 mit dem Erlaß der ersten Restitutionsgesetze, die eine Rückgabe des verstaatlichten Eigentums tschechoslowakischer Bürger ermöglichen. Nach den ersten Jahren zügiger Antragserledigung verzögern sich die Herausgabeverfahren in den späteren Jahren immer mehr. Im Dezember 1998 stirbt Jeroným. Sein Neffe und Haupterbe Hieronymus (Jerome) X., Sohn seines Bruders Friedrich, übernimmt den Zbiroher Besitz und das Schloß Dobříš.

Kristina, Tochter des 1990 verstorbenen Josef III., erreicht die Restitution des Grundbesitzes der Domäne Opočno. Das Schloß, welches sie ebenfalls übernehmen konnte, muß sie nach einem Aufsehen erregenden Urteil des Verfassungsgerichtes jedoch wieder an den Staat zurückgeben. Im Jahr 2005 schließlich, ebenfalls vor dem Verfassungsgericht, endet auch das Restitutionsverfahren um die Dobříšér Ländereien: Diese werden in der Folge zu gleichen Teilen an Jerome und seine Kusine Kristina herausgegeben. Um die Jahreswende 2010/2011 kann nach fast 70jähriger Unterbrechung der Grundbesitz der Familie Colloredo-Mannsfeld in Böhmen als weitgehend wieder hergestellt gelten. Ungelöst bleiben bis heute die Verfahren um Schloß Opočno und um wesentliche Bestandteile der Schlösserinventare.


Ergänzende Anmerkungen

Mannsfeld oder -Mansfeld?

Die Familie der Fürsten und Grafen zu Mansfeld bzw. Mansfeld-Fondi schrieb sich mit einem „n“. Bei der Erstellung der Urkunden zur Namensvereinigung zu „Colloredo-Mannsfeld“ anlässlich der Verehelichung (1789) von Franz-Gundaccar Colloredo mit Maria Isabella Mansfeld, der Letzten ihres Hauses, wurde der Name –versehentlich - mit zwei „n“ geschrieben. Obwohl also faktisch auf einem Übertragungsfehler beruhend, ist seit damals die urkundlich und rechtlich korrekte Schreibweise jene mit zwei „n“.
Dementgegen schrieb sich, wohl als eine Art Besinnung auf die „historische Wahrheit“, Josef III. (1910-1990) Colloredo-Mansfeld - mit einem „n“ - und setzte dies nach seiner Emigration auch in seinen Urkunden durch, weshalb sich seine Tochter Kristina, die wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, ebenso schreibt.
Alle anderen Mitglieder des Adelshauses Colloredo-Mannsfeld schrieben und schreiben sich jedoch mit zwei „n“.